fortschieben

I weiterschaffen (einen Flüchtigen)
  • soll keiner des andern unterthanen oder verwanten, aus angezeigten ursachen von ihrer obrigkeit gewichen u. außgetreten, enthalten, unterschleiffen oder fortschieben
    1529 Haltaus 478 Faksimile
II weiterschaffen (einen Ausgewiesenen)
  • biß selbiger auß diesem land unter der Enns hinauß gebracht seyn wird, fortschieben
    1695 CAustr. I 208 Faksimile