Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Franzgeld

Franzgeld

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  • in einer verwechselung gewissen geldes mit andern als frantzgeldes mit golde und erhaltung eines aufgeldes
    1682 Siegel,CJCamb. I 2
  • gegen gute ganze thaler, zwey drittheil und eindritthelstücken, ingleichen gegen franzgeld ..., dafür gute und doppel- und einfache groschen
    1724 CAug. Forts. I 1 Sp. 1274
  • wucherische einwechselung geringer geldsorten ... gegen gute sorten, bevorab mit dem franzgelde getrieben
    1725 CAug. III 129
unter Ausschluss der Schreibform(en):