Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freibäuerlich

freibäuerlich

  • daß unsere ... frei-bauren ... sothanes ... erbe an einen anderen tüchtigen wehrsmann und freybäuerlichen wirht käuflich überlassen, und solchergestalt gleichfalls erblich übertragen können
    1719 CCPrut. III 352