Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freibusch

Freibusch

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I
  • freibusch ist ... ein freier öffentlicher wald, in welchem man als in seinem eigentum frey jagen darf
    1680 SchwäbWB. II 1722
II "Stange mit Strohwisch, um das Betreten eines Grundstücks zu verbieten"