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I als Standesbezeichnung, nicht immer die völlige Freiheit bezeichnend
  • 1 allgemein
  • 2 in Urkunden titelähnlich dem Namen beigefügt
    • -- als Eigenname
  • 3 formelhafte Zusammenstellungen
II in der Gaunersprache: "Freier, der zu Bestehlende, zu Betrügende" Groß,UR.6 I S. 465; [weil er für den Dieb vogelfrei ist? Bischoff,BerufWB. 26]
I Freiheit
II Freiung, Freistätte
III (unverliehene) landesfürstliche Länderei, Kirchenland
I freies Eigen
  • 1
  • 2 insbesondere Erfurter Freigut
    • -- hierzu
II Ding der freien Leute
IV im Bergbau
V als Ortsbezeichnung
I Brautwerbung, Ehegelöbnis; Heirat
II Kuppelei
-- substantiviert
"Gut, das jemandem als volles Eigentum gehört"
I Allod, freies Eigentum
II Freidorf
I
  • 1 vollberechtigt
  • 2 Gegensatz zu leibeigen (I) 
  • 3 "von Leibeigenen, die in Beziehung auf Erwerbung des städtischen Güterrechts frei sind?"
III unabhängig, selbständig
freies Eigen
I Freiheit erteilen, mit besonderen Rechten begaben, privilegieren (I) 
  • 1 allgemein
    • a
    • b in Formeln
    • c mit dem Rechte eines anderen Ortes bewidmen
    • d
    • e bevorzugen
  • 2 in einen (höheren) Stand erheben
    • -- in den Freiherrnstand
    • -- wiedereinsetzen
    • -- zu einem freien Mann machen
  • 3 mit besonderem Schutz, Frieden versehen
    • a Plätze, Straßen
    • b Tiere
    • c andere Sachgüter
      • -- gegen Pfändung
    • d in Schonung legen, vom Gebrauch ausschließen
    • e ähnlich: bei Personen
      • -- insbesondere freien und schirmen schützen, beschirmen
    • f in die Zunft aufnehmen lassen
  • 4
    • a gefreit sein Asylrecht haben
    • b jemandem Asylrecht gewähren
  • 5 Gebrauch machen (von Privilegien)
  • 6 einschmuggeln
  • 7 Zoll hinterziehen
III von Pflicht oder Last ausnehmen; befreien
  • 1 von der Zahlung von Steuern und Abgaben; von Dienstleistungen
    • -- sich freien oder lösen (von der Zahlung des Münsterpfennigs)
    • -- Bescheinigung über Zollfreiheit geben lassen
  • 2 von privatrechtlichen Ansprüchen, besonders Dritter
    • a
      • -- von Realansprüchen
    • b absolut
      • -- gewährleisten, rechtliche Angriffe Dritter auf eine veräußerte Sache abwehren
    • c
  • 3
    • a entschädigen
      • -- ersetzen
    • b entlohnen
  • 4 von einer nicht vermögensrechtlichen Pflicht
  • 5 Menschen
    • a von Leibeigenschaft, Abhängigkeit freimachen
      • -- reflexiv
    • b aus elterlicher Gewalt
    • c vom Feind
  • 6
    • a
      • -- freisprechen
    • b von Strafen
    • c
      • -- heraushauen
  • 7 von einer Gerichtsbarkeit eximieren, ausnehmen
    • -- ähnlich
  • 8 verschonen
  • 9 reflexiv auch sich lösen, trennen
  • 1 (ab-, aus-, ein-)lösen
    • a aus der Pfandnahme, Beschlagnahme oder ähnlichem
    • b aus dem Interdikt
    • c aus der Haft
    • d
  • 2
    • a aus einer Vermögensmasse einen Teil freimachen, aussondern; wieder zu jemandes Verfügung schaffen
    • b herausgeben
  • 3 verschaffen
V übereignen, ein Grundstück(srecht) zu freiem Eigentum übertragen, meist in Formeln
VI bergrechtlich
  • 1 Frist geben, mit Freiungsfrist ausstatten
  • 2 die Fron (Abgabe) leisten
  • 3 neu auftun
VII offen halten
VIII "für vogelfrei erklären"?
X
  • 1 um jemanden werben, ihn zur Ehe nehmen
  • 2 etwas erheiraten, durch die Heirat erwerben
(jährliche) Abgabe
Flurname?
jährliches Schutzgeld eines Freien an den Hodeherrn
-- dagegen: "Urkunde und Bekenntnis der Hörigkeit" Klöntrup,Osnabr. II 25
Steuer, Abgabe freier Leute
Recht des westfälischen Freigerichtes (III) 
Hoftafel
"Mitgliedschaft der Bürgerkorporation zu Sarnen"
jährliche Abgabe eines Freien an den Schutzherrn
-- Brautwerber (für einen anderen)
freies Eigen, Allod?
-- Flurname?
wie Freierbe 
mit freiem Eigen begütert
I Verlobung(sfeier)
II Unzucht, unsittliches Benehmen?
I
  • 1 freisprechen
  • 2 für unverdächtig erklären, aus der Beschlagnahme lösen
II zuerkennen
Abgabe der Erklärung des Bergherrn, daß jedermann eine Bergbauberechtigung erwerben kann
I
II "Ausspruch der Bergbehörde, durch welchen der Besitzer eines Bergwerkseigentums wegen Nichtbefolgung der gesetzl. Vorschriften seines durch die Verleihung erworbenen Rechts für verlustig und das Bergwerk, der Erbstollen als ins Freie gefallen erklärt wird"
freilassen
Eigenmann
wie Freier 

Freistuhl

, Freienstuhl
(westfälisches) Femgericht; Sitz, Gericht des Freigrafen (I) 

Freistuhlgericht

, Freienstuhlsgericht
wie Freistuhl 

Freistuhlsasse

, Freienstuhlsasse
Beisitzer eines Freigerichts

Freistuhlsbank

, Freienstuhlsbank

Freiwald

, Freienwald
"Wald, der ein freies Eigentum der landesfürstlichen Kammer ist, jedoch gegen Abgaben zur Benützung überlassen wird"
-- "markgenossenschaftlicher Besitz"