Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freiheischen

freiheischen

um die Erlaubnis bitten, weggehen zu dürfen
  • ich mich fraj geheischen hab und von im licentz begeret
    1600 SiebbWB. II 467
  • von unsrem hauptmann freygeheischen 
    1600 SiebbWB. II 467