Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): freiheischen
Artikel davor:
Freihartsweise
Freihauer
Freihauptmann
Freihauptstadt
Freihaus
Freihäusel
Freihäuser
Freihäusler
Freiheimgereide
Freiheimgericht
freiheischen
um die Erlaubnis bitten, weggehen zu dürfen
- ich mich fraj geheischen hab und von im licentz begeret1600 SiebbWB. II 467
- von unsrem hauptmann freygeheischen1600 SiebbWB. II 467