Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freijäger

Freijäger

"Polizei im Kraichgau"
  • die freijäger ohne ausnahme sind feige, elende menschen, die nicht das herz haben, wenn sie zwei oder drei wahre jauners treffen, nach ihrer schuldigkeit zu handeln
    1790 H. Müller, Der letzte Kampf der Reichsritterschaft (Berlin 1910) 29