Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freimacher
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Freilehenschaft
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freilehig
Freileutshalter
freilich
freiliebig
Freiling
freimachen
Freimacher
- das freymachen soll mit vorwißen des bergvoigts geschehen und soll der freymacher mit 1 oder 2 geschwornen beweisen, daß dieselbe zeche ohne zulaßung des bergvoigts 3 anfahrende schichten nicht bauhaft gehalten worden1671 MansfeldBergbUB. 194
- dem freymacher folgen alle unverlegte theil ... deßgleichen aller vorrath der freygemachten zechen1673 Span,Bergurthel 44Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der freymacher ist nicht mehr dann die zubuß, so er von dem alten gewercken empfähet ... nach dem frey-machen zu verrechnen schuldig1698 Span,Bergsp. 218Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Veith,Bergwb. 200
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