Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischicht

Freischicht


I "die Zeit, in welcher ein Bergmann noch außer seiner gewöhnlichen regelmäßigen Schicht Bergarbeit verrichtet" Veith,Bergwb. 407

II "eine Schicht, welche der Bergmann zum Besten anderer Personen, Anstalten verfährt, sodaß diesen der Schichtlohn dafür zufällt" Veith,Bergwb. 407