Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischießen

Freischießen

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"Landes-Schützenfest mit Freizeche" Schoenaich,Freikränzleinschießen 3
  • habe schützen vnd schießgesellen zu E. ... ein ausschreiben ... in die städte ... vnd dörfer abgehen lassen, welche auch alle ihre schützen gutwillichen zu der freyen gesellschaft zu erscheinen willig gewesen auch alles was zu einem solchen freyschießen sich gebürt, bestellt vnd gemacht worden
    1582 Scriba,Frankenstein 116
  • 1621 Curtze,GWaldeck (1850) 413
  • dass die ordinären ziel- und freischiessen, welche nur von schützen einer gemeinde besucht werden, ohne vorherige anfrage gehalten werden können
    1735 SchweizId. VIII 1428
  • Freytag,Bilder II 2 298ff.
  • Gengler,StRA. 473
  • Maurer,StädteV. I 527
  • SchwäbWB. II 1731
unter Ausschluss der Schreibform(en):