Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischlächtiger

Freischlächtiger

wie Freischlächter 
  • ein jeder frey-schlechtiger, so alhier zur Neisse schlachten und feilhabenn wiel, soll zwischen hier und nechstkhünfftig weinachten ... bey unnss sich ansagen und darumbe bietten
    1594 StArchBresl.