Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischneider

Freischneider

unzünftiger Schneider
  • alhie einen frey-schlächter, frey-schuster, frey-schneider, frey-becker, und dergl. ... setzen, und dadurch die andere zu gleichen fleiß und preiß aufmuntern
    1684 CCOldenb. VI 227
  • [soll] ihnen freystehen, einen meister aus der stadt, oder aber einen frey-schneider in ihrer behausung zugebrauchen, und ihre arbeit fertigen zulassen, oder nicht
    oJ. Zeitz/Beier,HdwLex. 130