Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischürfen

Freischürfen


I ausschließliches Schürfrecht in bestimmtem Gebiet
  • wir wollen, zu verhütung zank und haders, unserm bergmeister hiemit befohlen haben, kein freyschurffen zu verleyhen
    1619 Lori,BairBergr. 443
  • soll unser bergmeister hinfort kein freyschürffen erlängen
    1698 Span,Bergsp. 180
II allgemeine Erlaubnis zum freien Schürfen
  • allen unsern unterthanen ... in unsern landen ... ein freyschürfen an allen gebürgen und orten, nach gängen und klüften ... auf silber, gold, eisenstein, kupfer ... einem jeden finder ... verleyhen und lassen
    1611 Lori,BairBergr. 439