Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freischürfen
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Freischurf
Freischürfen
I
ausschließliches Schürfrecht in bestimmtem Gebiet
- wir wollen, zu verhütung zank und haders, unserm bergmeister hiemit befohlen haben, kein freyschurffen zu verleyhen1619 Lori,BairBergr. 443Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll unser bergmeister hinfort kein freyschürffen erlängen1698 Span,Bergsp. 180Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
allgemeine Erlaubnis zum freien Schürfen
- allen unsern unterthanen ... in unsern landen ... ein freyschürfen an allen gebürgen und orten, nach gängen und klüften ... auf silber, gold, eisenstein, kupfer ... einem jeden finder ... verleyhen und lassen1611 Lori,BairBergr. 439Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)