Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freistiftsuntertan
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Freistiftgut
Freistifthof
freistiftig
Freistiftrecht
Freistiftsuntertan
wie Freistifter
- liget nichts in weeg, daß ein freystuͤffter (so doch dieser zeit, wie ich selbsten die gewisse kundschafft habe, bey vilen, und mehristen freystuͤffts-unterthanen nicht geschihet) jaͤhrlich umb die renovation anhalten muß1721 Bluemblacher 152Faksimile (ca. 110 KB)