Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freistock

Freistock

Asyl
  • daß die burgh zu C. ein freystock [sei], und so ein mißthediger ihnen darin entweiche, daß sie ihnen nicht darin zu holen hetten, so baltt er aber vür dem stock, haben sie macht ihnen zu ergreiffen
    1604 LuxembW. 645