Freitagsrat
Freitagsrat
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freytagrhat1555 SchlettstStR. 837 Faksimile
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den freitagsrat besitzt ein jeder abgehender burgermeister, welcher sie dem nechsten vierteljahr davor regiert hat, der fraget auch in demselben rat um; demselben sollen der eltist abgangen stettmeister als ein jahr hero, sodann die fünf weiser im veld zugesetzt werden, die richten nach ausweisung der freitagsbuech1555 SchlettstStR. 384 Faksimile