Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freitür

Freitür

Tür des Asyls
  • daß ein delinquent, welchen die gerichtsdiener über den muster platz in arrest führen wollen, unter gewölbele bey besagt kleineren thür an dem sog. holzhaus bemelten eisernen ring wahrgenomen, und sich dran mit seinen fingeren gehalten ...; die sache [dem] herrn ... amts secretario vorgetragen worden, welcher sogleich befolchen, die frey thür zu eröffnen, und den delinquenten einzulassen
    1759 Der Schlern. Zeitschrift für Heimat- und Volkskunde 15 (1934) 513