Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fremd
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Freizinsordnung
Freizug
freizügig
Freizügigkeit
Freizügigkeitsvertrag
I auswärtig, aus einem anderen Ort oder Land
- 1
- 2 in Bezug auf Personen
- -- in Handel und Gewerbe
- 2 [Dublette]
- 3 fremdes Vieh
- 4
- 5 fremder Brief
- 6 fremde Sprache
- 7 fremdes Geld, fremde Münze
- 8
II nicht verwandt, nicht versippt
III einem andern gehörig, eines andern
- 1 befremdend, sonderbar, unangebracht
- -- sich befremdet zeigen
- 2 ungewöhnlich, schwierig
- -- zweifelhaft?
- 3 unbekannt
V wohl verlesen für fahrend