Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fremdenlohn
Artikel davor:
Freizügigkeit
Freizügigkeitsvertrag
fremd
Fremdborene
1Fremde
2Fremde
fremden
Fremdenbierziese
Fremdenheirat
Fremdenkirchhof
Fremdenlohn
"war der Lohn, den das Gesinde nach den ersten drei Dienstjahren u. die Kinder der Schutzuntertanen von Anfang an bekamen ebenso wie diejenigen, die sich von ihrem Gutsherrn die Erlaubnis zum Auswärtsdienen erkauft hatten und nun in der Fremde dienten" Ziekursch,SchlesAgr.2 115