Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Friedmacher

Friedmacher

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I wer Waffenstillstand durch gelobten Frieden erwirkt
  • so ... zwen ... miteinander ... zancken biß das sie den driten, so frid machen will, zu inen betriegen und bringen alßdann die fridmacher ... schädigen, ... der soll gefengklich angenommen werden
    1600 WürtLändlRQ. II 338
-- dem der Friede gelobt wird, Friednehmer
  • ZRG.2 Germ. 33 (1912) 159
II Friedensrichter, Festsetzer der Sühnebedingungen