Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fron/fron

I Arbeitsdienst für den Herrn oder ein Gemeinwesen
  • 1 allgemein
  • 2 insbesondere
    • a Fuhrfron
      • -- Gegensatz zu Botendienst
    • b Fährdienst
    • c Handfron
    • d Burgfron
    • e Feldfron
      • -- Fischfron
  • 3 gemessene Fron
    • -- ungemessene (tägliche) Fron
  • 4 die durch Geld abgelöste Fron
  • 5 Arbeit für die Gemeinde gegen Taglohn
  • 6 Nachbarhilfe
  • 7 in charakteristischen Paar- und Mehrfachformeln
  • 1 Herrengut
    • -- Gut, Gelände überhaupt
  • 2 Gemeindehaus
  • 3 Zwingburg
  • 4 Maß
  • 5 Herrengericht, Verhandlungstermin
III Beschlagnahme, Pfändung
  • -- in Fron heimführen einziehen
  • -- Recht zur Pfändung
IV Gefängnis, Schuldhaft
V im Bergwesen
  • 1 Abgabe (meist eines Zehntels) vom geförderten Erz und Einlösungsrecht des Regalherrn
  • 2 die erste oder ersten Stunden einer jeden Schicht, in welchen die nicht zu den eigentlichen Häuerarbeiten gehörenden Arbeiten verrichtet werden
VI ?
I dem Herrn gehörig, herrschaftlich
II öffentlich, allgemein
III heilig