Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fron/fron
Artikel davor:
frommhaft
frömmig
Frömmigkeit
frömmlich
Frommmann
Frommschaft
(Frommstuhl)
(Frommvogt)
(Frommzahl)
(Fromtat)
I Arbeitsdienst für den Herrn oder ein Gemeinwesen
- 1 allgemein
- 2 insbesondere
- 3 gemessene Fron
- -- ungemessene (tägliche) Fron
- 4 die durch Geld abgelöste Fron
- 5 Arbeit für die Gemeinde gegen Taglohn
- 6 Nachbarhilfe
- 7 in charakteristischen Paar- und Mehrfachformeln
- 1 Herrengut
- -- Gut, Gelände überhaupt
- 2 Gemeindehaus
- 3 Zwingburg
- 4 Maß
- 5 Herrengericht, Verhandlungstermin
III Beschlagnahme, Pfändung
IV Gefängnis, Schuldhaft
V im Bergwesen
- 1 Abgabe (meist eines Zehntels) vom geförderten Erz und Einlösungsrecht des Regalherrn
- 2 die erste oder ersten Stunden einer jeden Schicht, in welchen die nicht zu den eigentlichen Häuerarbeiten gehörenden Arbeiten verrichtet werden
VI ?
I dem Herrn gehörig, herrschaftlich
II öffentlich, allgemein
III heilig
Artikel danach:
Fronablösungsabgabe
Fronacker
Fronackergeld
Fronalpe
Fronaltar
Fronamt
Fronamter
1Fronanger
2Fronanger