Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Frühlingrecht
Artikel davor:
Frühkind
Frühling
Frühlingallmende
Frühlingallmenderecht
Frühlingbesatz
Frühlingförsterei
Frühlinggemeinde
Frühlingsmesse
Frühlingordinarigericht
Frühlingpfründe
Frühlingrecht
- die, so für sommer- oder auch für frühling- und herbstrechte allmentherd angenommen haben, sollen nichtsdestoweniger allment dingen können wie andere1775 Niedersimmental 193Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"