Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fügen
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Fudermaß
fudermäßig
Fuderpfennig
Fuderschiff
Fudertrager
fuderweise
Fuderzahl
Fudschwein
Füdung
Fug
I in Bezug auf Personen
- 1 jemanden zu etwas bestimmen, bestellen, abordnen, berufen
- 2 verbinden
- 3 jemandem zu Verfügung stehen, ihn versorgen
II mit sächlichem Objekt
- 1 etwas (über)geben, vermachen, über etwas verfügen, schenken
- -- ausfolgen, zukommen lassen
- 2 etwas
- 3 "bewirken, einrichten, machen, daß etwas geschehe"
- 4 verursachen
- 5 Gericht halten
- 6
- 7 verfügen
- 8 gebrauchen
III intransitiv
IV reflexiv