Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): führen
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Fuhrbört
Fuhrbrief
Fuhrbrot
Fuhrbrotpfennig
Fuhrbuch
Fuhrdel
Fuhrdienst
1Fuhre
2Fuhre
fuhren
I jemanden
- 1 wohin bringen
- 2 geleiten
- -- einen Kranken, Schwachen
- 3 zur Kirche führen, heiraten
- 4 gefangen nehmen, setzen; zur Vollstreckung führen
- 5 einweisen
- 6
- 7 militärisch führen
- -- Fehde
II etwas
- 1 befördern, bringen, fahren
- -- holen
- 2 ein-, ausführen
- -- durchführen
- 3 insbesondere zu Schiff befördern
- 4 ein Schiff leiten
III Waffen, Feldzeichen, Wappen usw.
IV Amt bekleiden, Tätigkeit ausüben
VII im Rechtsgang
- 1 Recht, Gericht führen Recht pflegen, richten
- 2 eine Sache führen
- 3 Wort führen
- 4 Klage führen
- 5 Zeugen, Beweis
VIII reflexiv: sich verhalten, versöhnen
Artikel danach:
Führer
Führerdienst
Fuhrfährter
Fuhrfaß
Fuhrfrone
Fuhrgeld
Fuhrgeleite
Fuhrgewicht
Fuhrhafer