Fünferamt
Fünferamt
städtische Behörde mit 5 Mitgliedern
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bittschrift, die policeyordnung, auch rugen und strafen am hiesigen fuͤnfer- und rugsamt betreffend1679 Lahner,Samml. 134 Faksimile
- DWB. IV 1, 1 Sp. 560