Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fürstentag
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Versammlung der Fürsten
I
regelmäßige Einrichtung in Schlesien
- eyn furstentag keyn Breslaw irczelit wart1474 SchlesLehnsUrk. II 76
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später: Versammlung der schlesischen Stände, conventus publicus
- des congressus oder des fürstentages, wie man es von alters her nennet, weil vor diesem, da Schlesien voller particularherzoge gewesen, diese selbst erschienen, auch allemal ein schlesischer fürst ... praesidiret und hiernechst der principal-commissarius allemal ein schlesischer fürst sein muß1741 CDSiles. 27 S. 356
II
allgemein
- daß die stände ... auf fürsten-, kreiß- und städtetägen wegen eines türkenzuges sich bereden ... solten1668 Fugger,Ehrensp. V Kap. 21