Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fürstentag

Fürstentag

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Versammlung der Fürsten

I regelmäßige Einrichtung in Schlesien
-- später: Versammlung der schlesischen Stände, conventus publicus 
  • des congressus oder des fürstentages, wie man es von alters her nennet, weil vor diesem, da Schlesien voller particularherzoge gewesen, diese selbst erschienen, auch allemal ein schlesischer fürst ... praesidiret und hiernechst der principal-commissarius allemal ein schlesischer fürst sein muß
    1741 CDSiles. 27 S. 356
II allgemein
  • daß die stände ... auf fürsten-, kreiß- und städtetägen wegen eines türkenzuges sich bereden ... solten
    1668 Fugger,Ehrensp. V Kap. 21
unter Ausschluss der Schreibform(en):