Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fürstentumssteuerabnahme
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Fürstentumssteuerabnahme
- wird ... des fürstentumbs ... steuerraitung von denen obersteuereinnehmern ... abgenommen, die man also respectu der generalsteuerabnahmb die particular-fürstentums-steuerraitung und -abnahmb tituliren könte1741 CDSiles. 27 S. 350