Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fürstentumssteuerabnahme

Fürstentumssteuerabnahme

  • wird ... des fürstentumbs ... steuerraitung von denen obersteuereinnehmern ... abgenommen, die man also respectu der generalsteuerabnahmb die particular-fürstentums-steuerraitung und -abnahmb tituliren könte
    1741 CDSiles. 27 S. 350