Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fundationsgebühr

Fundationsgebühr

  • daß denen ... closterjungfrauen über ihr außegesetztes fundationsgebühr auß denen ... Cr. ämbtern ... nach meinem todt ... jährlich drey zueber karpffen gegeben [werden]
    1696 KrummauClarissUB. 354