Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Furchgang

Furchgang

Grenzbegang
  • "die sogenannten fohrgänge, welche theils zum Vergnügen, theils und besonders dazu dienen, damit den jungen Bürgern die Grenzen der Stadtmark genau bekannt werden" 
    oJ. NWestfMag. 2 (1790) 131