Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gabelgerechtigkeit

Gabelgerechtigkeit

zu 1Gabel
  • behufs der ausübung der hergebrachten städtischen gabellengerechtigkeit nur diejenigen kauf- und verkaufverträge über häuser und grundgüter innerhalb der stadt Trier rechtsverbindliche wirkung haben sollen
    1661 TrierWQ. 579