Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Galgenfreier

Galgenfreier

"Leute, die den Verurteilten und die Gerätschaften zur Hinrichtung führten" Wittrup,RheinbergRG. 46
  • "keine auf der Leucht besondere gerechtsame haben als nur die forstere und 4 bauren oder so genante galgen freyere, welche die deliquenten leithere, auch wan ein newer galgen gemacht wird, das holz dorthin fahren mußen"
    1788 R.Pick, Zur Geschichte der Stadt und des ehemaligen Amtes Rheinberg/NrhAnn. 39 (1883) 66
  • "den galgenfreyer ihr gehalt 23 rthlr. 30 alb."
    1793 R.Pick, Zur Geschichte der Stadt und des ehemaligen Amtes Rheinberg/NrhAnn. 39 (1883) 66