Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ganggericht

Ganggericht

  • ganggerichte, welche zur schleunigen erörterung aller nachbarlichen irrungen ... in den beyden städten Hanau von vielen jahren her in unverrückter nützlichen übung gewesen, sind auch auf die übrigen städte und flecken sowohl, als dorfschaften des landes erstreckt
    1764 HessenKassHB. IV 254
  • GrRA.4 II 459