Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ganten/ganten

Art Pranger aus einigen zwischen zwei Pfählen befestigten, mit drei Löchern versehenen Brettern zum Durchstecken von Kopf und Händen, in dem man mit gekrümmtem Rücken stehen mußte
I versteigern
  • -- Versteigerung leiten
II vom Käufer: ersteigern
III beharrlich bitten