Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gantierer

Gantierer

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dessen Güter versteigert werden
vgl. Gantmann
  • daß in gandfällen deß gandirers güter subhastirt und pluris licitanti verkaufft werden
    1721 Bluemblacher 200
  • gemeindeteil des gantierers 
    1809 SchrBodensee 18 (1889) Anh. I 93
  • wenn sich allenfalls ein gantproceß ereignet, hat das mercantiltribunal des gantierers vermögen alsogleich ... in die gerichtliche sperr zu nehmen
    oJ. ÖKonsulGO. 96
  • Schmeller2 I 926
  • SchwäbWB. III 60
unter Ausschluss der Schreibform(en):