Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gantkauf

Gantkauf

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Kauf bei Versteigerung
  • einstandsrecht hat zwar ... bey stillen, nicht aber bey offentlichen gandkäufen statt
    1753 CJBavJud. XVIII § 7
  • remedium rescindendae hat ... nicht statt: ... in gantkäufen 
    1756 CMax. IV 3§ 22
  • sind die gant- und geldstagssteigerungs-käufe ausgenommen
    1827 BernCGB. Art. 436
  • welcher im auffbott der hoechste ist, demselben der gandkauff zugeschlagen werden
    oJ. Colmar/Scherz-Oberlin 470