Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geäußern

geäußern

herausgeben, veräußern
  • daz wir uns ... verczigen und geuzzert haben ... und verzeihen und geeuzzern uns ... der obgeschriben zweier vesten
    1394 GeöArch. I 2 S. 274
  • ich geeuzzer mich auch aller der rechte
    1395 MWirzib. VIII 377
unter Ausschluss der Schreibform(en):