Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefängnisstrafe

Gefängnisstrafe

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Haftstrafe; Unterbringung in einem Gefängnis (II), Kerker oder sonstigen Haftlokal als Strafe (I) 
  • zu gefangknus straffe oder castigation gezogen werden
    1619 Gera/MittSchulg. 3 (1893) 48
  • geld- und gefängnuß-straff 
    1627 BöhmLO. B 42
  • ihn entweder mit der geld-, gefängnisstraffe oder hand-arbeit, und zwar je drey tage handarbeit vor einen tag gefängniß gerechnet, belegen
    1698 CAug. I 1168
  • mit stellung an das hals-eisen und einer mercklichen gefängniß-strafe belegt
    1712 Klingner I 252
  • wegen geringerer verbrechen, worauf nur geld- und gefängnis-straffe oder landes verweisung gesetzet ist
    1717 BrandenbKrimO. VI § 15
  • die fremden bettler ... mit gefängniß-straffe ... bedrohen
    1739 MagdebKO. Anh. 101
  • die gefaͤngnißstraff erstrecket sich ... auf lebenslang ... oder sie ist nur zeitwierig
    1769 CCTher. 6 § 10
unter Ausschluss der Schreibform(en):