Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gefahrfuß
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(Gefähre)
1gefahren
2gefahren
Gefahrer
Gefahressen
Gefahrfuß
eine bestimmte Abgabe
- folgende eingesessenen zu Bommern geben jährlich auf Cuniberti einzusammelnde Gefahrfüße: Nieder-Frielinghaus 2, Oberste F. 3, Overkamp 1, ... zusammen 22 höfe = 44 Gefahrfüße. diese Füße heißen Gefahrfüße, müssen vom Pastoren auf Cunibertitag durch Boten in jedem Hause gefordert werden, im Falle aber solche nicht bezahlt, sollen dieselben aber bis zu einer gewissen Summe duplieren18. Jh. JbGrafschMark 14 (1901) 183