Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenanzeigung

Gegenanzeigung

  • khämen ... die vornembsten indicia und noch andere gemaine darzue, als das einer ... mit dem entleibten gezanckt, sein wöhr ... genommen ... und solchen verdacht mit glaublichen gegenanzaig- und beweisungen nicht ablainen könnte, soll der richter zur peinlichen frag schreitten
    NÖLGO. 1656 II 62 § 5