Gegenaufschreiben
Gegenaufschreiben
-
solte denen partheyen ein auff- oder gegenauffschreiben ... zu verfassen ... bewilliget ... werden1693 CAustr. I 46 Faksimile
-
es ist ... vorgesehen, daß, wann in der duplic etwas neues allegiret würde, ein auf- und gegenaufschreiben verstattet werden solleoJ. TractIurVar. I 2