Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegennotdurft
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Gegennotdurft
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Vorbringen gegen eine Klage; Verteidigung
vgl.
Gegeneinbringen
- der sol seine gegennothdurfft in 14 tagen auch duppel einlegenJoachimsthalBO. 1548 IV 24Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- darauf dem andern tail seine gegennotturft in ainer schrift ... zu befurdern ... bevorstehen solle1601 Prag/CDSiles. 27 S. 240
- daß angeclagter studiosus ... nochmals in einem gehegten peinlichen halsgerichte billig citiert werde, seine defension und gegennotturft einzuwenden1601 MagdebSchSpr.(Friese) 294Faksimile (ca. 41 KB)
- weil ... von seite e. e. raths die gegennothdurft duch rechts erlaubte retorsion ... beobachtet worden1652 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 113Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sol er [der Beklagte] auf erlangte abschrifft von der klage ... seine habende exceptiones und gegennotdurfft einschicken1661 CAug. I 215Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ihre klage undt kegennotturfft ... reifflich erwogen1663 HelgolGerProt. 162
- da ... zu ... verführung eines ... processes erforderlich ist, daß ein widersacher, der ... die gegennothdurft verhandle, angestellet werde1769 CCTher. 51 § 4Faksimile - in Google Books