Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenrechnung

Gegenrechnung

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I Kontrollrechnung
  • sollen unserer gegenhändler ... jeder eine absonderliche gegenrechnung führen
    1695 CAustr. III 385
II Verrechnung der gegenseitigen Forderungen
  • so der beklagte ... auf die compensation und abzug oder gegenrechnung sich beruffen thäte
    1583 SiebbLR. I 4 § 8
  • die obligationes ... werden auf folgende weiß aufgehoben ... durch gegenrechnung und compensation
    1709 Mutach 114
-- Gegenforderung, Möglichkeit zur Verrechnung
  • wan zwey mit einander in rechnung stehen oder gegenanforderung haben, so sollen sie mit einanderen verrechnen, so lang gulden oder gegenrechnung sich erstreckt, der schuldig komende solle alsdan den anderen auf die versprochene zeit ... bezahlen
    1650 GraubdnRQ. II 334
unter Ausschluss der Schreibform(en):