Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenschanz
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Gegensachwalt
Gegensage
gegensagen
Gegensatz
Gegenschanz
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insbesondere Gabe des Ehemannes zur Sicherstellung des Heiratsguts der Frau
vgl.
Gegengeld,
Gegenschatz
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übertragen
- zue dem, das der allmechtige gott solches treulich belonenn wirdt, unnszerenn dannck unnd trew kegennschanntz, schutz unnd schirm mit der thadt vormerkenn unnd erkennen soll1552 SchlesDorfU. 87Faksimile - in Google Books