Gegenschuld
Gegenschuld
gegenüberstehende Schuldforderung
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daß alle geraide gutter ... bei den letztlebenden eigenthumblich pleiben ..., deßgleichen die schulden und gegenschulden14. Jh. GrW. VI 631 Faksimile
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umb eigen oder erbe, kouf oder verkouf, schulden und gegenschulden ... richten1534 BaselRQ. I 1 S. 294 Faksimile
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sitzen zwey eheleuth beieinander und haben schuld und gegen-schuld; stirbt derselben ein ab, soll der leztlebende, im fall er die schulden zu bezahlen nicht gemeint, den schlüssel, sobald der eine begraben, ufs grab legen, und nicht wieder ins hauß gehen1570 Jünger,TerritFrkf. 140
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das die schulden, so auf dem stift S. liegen, und gegenschulden zu end des inventarii verzaichnet wurden1572 Loserth,SalzbSteir. 1
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die wiederstellung des entlehnten gutes kan gegenschulden halben nicht abgeschlagen werden1583 SiebbLR. III 1 § 7 Volltext (und Faksimile)
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der stadt schulden undt gegenschulden1631 ZMährSchles. 11 (1907) 92
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schulden und gegenschulden, das ist so wol was sie schuldig, als was man ihnen hingegen zu thun und schuldig ist1711 BernMand. VII 14