Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gegenteilig

gegenteilig

, gegenteilisch

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gegnerisch
  • daß neben einlegung des rechtlichen produkts ainer einred thue oder das gegentheilige furbringen verantworten wollt
    1525 AmbergKzlO. 26
  • die anbringen ... an gegenthailischer seite abgelaint
    1660 CAustr. I 19
  • der gegentheilische gewalttrager
    1670 Abele,Unordn. I 217
unter Ausschluss der Schreibform(en):