Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenverhör

Gegenverhör

Konfrontation?
  • bey der gegenverhoͤr der mitschuldigen unter sich ... der bedacht ... dahin zu nehmen : ob ohne alle suggestion ... eine ... vereinbarung der aussage von ihnen zu erhalten seye
    1769 CCTher. 35 § 8
unter Ausschluss der Schreibform(en):