Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenweistum

Gegenweistum

wie Gegenbeweis?
  • hab ich ... wegen glt. manitenenz nachmals, als das gegentheil ihren gegenweistumb procedirt haben, noch zwen zeugen abhoeren lassen
    1625 PublLux. 55 (1908) 267