Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenwurf

Gegenwurf


I Einwand
  • eine solche mainung hat es auch mit deren von Wienn vierten gegenwurf 
    1591 Schwanser nr. 605
  • die exceptiones sein rechtmeßige einreden, gegenwürf 
    17. Jh. OÖLTfl. I 2, 28
II Entgelt
  • damit ein jeder führer seiner mühe und versäumnis halber ein gegenwurf und vergleichung haben möchte
    1525 JbMittelfrk. 56 (1909) 88
-- Abfindung, Vermächtnis?
  • wa ein kind seinen elltern volgt, so haben die elltern macht ime zu geben nach allen iren willen ... ohn eintrag der anndern kinder; so annderst in ein dapfferer gegenwurff geschehen, so gibt er im nach seinem vermögen
    oJ. Fischer,Erbf. II 224
III Gegenstand
unter Ausschluss der Schreibform(en):