Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenwurf
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II
Entgelt
- damit ein jeder führer seiner mühe und versäumnis halber ein gegenwurf und vergleichung haben möchte1525 JbMittelfrk. 56 (1909) 88
--
Abfindung, Vermächtnis?
- wa ein kind seinen elltern volgt, so haben die elltern macht ime zu geben nach allen iren willen ... ohn eintrag der anndern kinder; so annderst in ein dapfferer gegenwurff geschehen, so gibt er im nach seinem vermögenoJ. Fischer,Erbf. II 224Faksimile (ca. 124 KB)
III
Gegenstand
- Franke,LutherSchriftspr. II 126
- SchwäbWB. III 182
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