Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Geil

1Geil

Dünger, Düngung
vgl. Geilgeld
  • wollte man die grundsätze des römischen rechtes auf ... landerben anwenden, so würden jene geil und gahre nicht erstattet verlangen können
    1811 Weber,Lehnr. IV 674
  • er muß das ... land während der 26 jahre als ein värstendiger landwirth benutzen, solches in guter geil und gahre unterhalten
    1816 JbAlsterV. 1919 S. 11
  • DWB. IV 1, 2 Sp. 2593
  • Möser,Phant. IV 328
-- als Zeitbestimmung
  • da einer ein kind aussteuerte ... mag einer ... ein stück landts eine oder zwo geile und nicht lenger versetzen
    1576 Culemann,MindenLV. 272
unter Ausschluss der Schreibform(en):