Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geldentlehnung
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Geldentlehnung
- alle geldentlehnungen sollen ... auf ein bestimmte zeit ... gemacht werden1785 Tessin/ZSchweizR.2 27 (1908) 228Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"